Ladeburger Dorfkern erhalten - neue Reihenhaussiedlung stoppen!

10.08.2023, 16:18 Uhr

Dieser Tage wurde bekannt , dass auf einer Grundstücksfläche im Ladeburger Dorfkern - unmittelbar am Dorfteich gelegen - eine Bebauung mit insgesamt 19 dreigeschossigen Reihenhäusern geplant ist. Diese sollen bei Grundstücksbreiten von 5,50 m jeweils in vier Vierer-Riegeln sowie einem Dreier-Riegel errichtet werden. Auf dem knapp 5.900 qm großen Grundstück sollen mehr als 1.500 qm überbaut werden. Außerdem sollen für Parkplätze und Verkehrsflächen weitere gut 1.200 qm versiegelt werden. Das ist für eine Fläche, die kleiner als das Fussballfeld der 1. Männer von Blau-Weiß Ladeburg ist, eine zu enge und nicht ortstypische Bebauung.

 
„Eine so massive Bebauung am Dorfteich passt hier nicht hin. Da die Gespräche mit dem Bürgermeister und der Stadtplanung, das Vorhaben zu verhindern, ohne Ergebnis blieben, habe ich einen Antrag formuliert, der das Ortsbild im Herzen von Ladeburg erhält,“ erklärt Daniel Sauer, Stadtverordneter und Mitglied im Ortsbeirat Ladeburg, und ergänzt: „Ich weiss um die Unterstützung unseres Ortsvorstehers Jens Thaute bei diesem Anliegen. Deshalb haben wir uns darauf verständigt, dass auch das Bündnis für Bernau Einreicher unseres Antrages wird.“

Aus Sicht der Einreicher sprechen mehrer Gründe gegen eine so massive Bebauung. Der zusätzliche Anliegerverkehr resultierend aus der Wohnbebauung und die Hol- und Bringeverkehre für die Kita belasten die Wege- und Straßenführung im Bereich der Dorfaue Ladeburg erheblich. Auch ist eine Beschädigung der Dorfkirche durch die Erschütterungen des Baustellenlieferverkehrs mit Lastkraftwagen nicht auszuschließen. 

Die Teilfläche des Flurstücks in der Gemarkung Ladeburg war bereits Teil eines Antrags für die Änderung des Flächennutzungsplans und die Aufstellung eines Bebauungsplans im Jahre 2020. Beide Anträge, übrigens desselben Projektträgers, wurden im Juni 2020 vom Ortsbeirat Ladeburg und von der Stadtverordnetenversammlung abgelehnt. Das jetzt bekanntgewordene Bauvorhaben umfasst weniger als ein Viertel der damals geplanten Fläche (ca. 26.000 qm), aber fast die gleiche Zahl an Häusern (damals 21 Ein- und Doppelhäuser) außerhalb mehrgeschossiger Wohnbebauung.

Auch wenn die Geschosshöhe mit Blick auf umliegende Wohnbebauung vergleichbar sein mag, so ist doch das Maß der Bebauung mit Blick auf die Inanspruchnahme des Grundstücks bei der Betrachtung der zukünftigen Grundstücksaufteilung nicht ortsüblich. Es sollen knapp die Hälfte der jeweiligen Grundstücke bebaut werden. Die zu erwartenden Grundstücksflächenzahlen und Geschossflächenzahlen legen dies nahe.

Dies gilt auch für die Kompaktheit der geplanten Bebauung und die zumindest teilweise angedachte Errichtung von Staffelgeschossen, die nach der Art der geschlossenen Bebauung nicht der Eigenart und der Bauweise der näheren Umgebung entspricht. Überdies steht diese Bebauung nicht im Einklang mit der städtebaulichen Entwicklung des Ortsteils Ladeburg. Dieser ist insbesondere im Umfeld des Dorfteichs und der Dorfaue von der Einzelhausbebauung bzw. dem Erhalt der historischen Hofbebauungsstruktur geprägt. 

Ob und in welchem Maße weitere Wohnbebauung über das freistehende Einzel- oder Doppelhaus hinaus zum Beispiel auch in Wohngebieten oder vergleichbaren Projektstrukturen zukünftig in Ladeburg abbildbar sein kann, sollte Gegenstand des Dorfentwicklungskonzeptes sein. Dieses befindet sich erst am Anfang der Ausarbeitung. 

Deshalb wird die Stadtverwaltung beauftragt, das gemeindliche Einvernehmen zu dem beabsichtigten Bauvorhaben auf dem Grundstück Schmetzdorfer Straße 1 zu versagen. Für den Fall der Ersetzung durch den Landkreis Barnim soll der Rechtsweg bestritten werden.
aktualisiert von Daniel Sauer, 10.08.2023, 16:21 Uhr