Pressemitteilung
In der heutigen Sitzung des Hauptausschusses hat sich nach der Offenlegung einer Stellungnahme der Berliner Anwaltskanzlei LOH vom 11. August 2014 gezeigt, dass das sogenannte „Abschmelzungsmodell" weder mit dem Kommunalabgabengesetz noch dem Grundgesetzt in Einklang zu bringen ist. Die Stellungnahme war auf der Grundlage des von den Fraktionsspitzen formulierten Prüfungsvorschlages von der im Abgaben- und Beitragsrecht spezialisierten Kanzlei, die den WAV „Panke/Finow“ rechtlich berät, angefordert worden. Damit ist klar, dass der vom Kandidaten für das Bernauer Bürgermeisteramt, Andre Stahl, mit Vehemenz in die Kompromissdebatte eingebrachte Gedanke des Abschmelzens bzw. eines Verflüchtigens des Anschlussvorteils einer rechtlichen Grundlage entbehrt. Gleichzeitig ist damit auch sein Versuch, sich im Bürgermeisterwahlkampf als Spezialist und Löser für das Altanschließerproblem im WAV-Verbandsgebiet zu profilieren, gescheitert. Für einen erfahrenen Juristen und langjährig mit den Problemen des WAV „Panke/Finow“ vertrauten Kommunalpolitiker kein gutes Zeugnis. (...)