Möchten Eltern von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen wegen einer Berufstätigkeit ihre Kinder in Kita oder Hort im Sinne des KitaG des Landes Brandenburg betreuen lassen, stehen sie oft vor großen Schwierigkeiten.
Auf der Diskussionsveranstaltung der Frauen Union Barnim am 01. November 2016 in Panketal, wurden Probleme durch unterschiedliche Zuständigkeiten im Antragsverfahren der Eingliederungshilfe, bei der Umsetzung der Betreuung durch das Fehlen von qualifizierten Einzelfallhelfern, aber auch bei der Höhe der Kosten, die als Eigenanteil, z. Bsp. für den Ferienhort, von Eltern erbracht werden müssen, aufgezeigt. Problematisch ist insbesondere die gesetzlich vorgesehene Altersgrenze für eine Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Hort. Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen benötigen oft eine Hortbetreuung, die weit darüber hinausgeht. Dass der Landkreis Barnim die Arbeit freier Träger der Jugendhilfe durch Fördergelder unterstützt, wurde positiv berichtet.