Altanschließerstreit - Jetzt ist Potsdam am Zuge

Soziale Lösung muss her und Rot-Rot verfassungsfestes KAG vorlegen

28.12.2015, 14:57 Uhr

In den letzten Jahren hat die Potsdamer Landesregierung die Kommunalvertreter vor Ort mit der Lösung der Altanschließerproblematik regelmäßig allein gelassen. Die am Donnerstag vor Weihnachten veröffentliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsmäßigkeit des Kommunalen Abgabengesetzes im Land Brandenburg zeigt, dass sowohl die Landesregierung als auch die sie tragenden Regierungsfraktionen bei der Novellierung des KAG im Dezember 2013 nicht daran interessiert waren, die vielen Rechtsstreitigkeiten in den Verbandsgebieten, gefühlte Ungerechtigkeiten sowie die sozialen Verwerfungen zwischen Mietern, Eigentümern von Grundstücken, die erst nach dem 3. Oktober 1990 an zentrale Wasser- bzw. Abwasseranlagen angeschlossen wurden, und den sogenannten Altanschließern zu befrieden. Wenn jetzt in ersten Reaktionen aus Potsdam darauf verwiesen wird, dass die rechtlichen Auswirkungen in eigener Zuständigkeit zu prüfen sind und das Land eine finanzielle Beteiligung an den Folgen seiner eigenen KAG-Regelung ablehnt, wird damit die soziale und rechtliche Verantwortung wieder auf die kommunale Ebene abgewälzt.

Nachdem bereits die Umstellung auf ein reines Gebührenmodell im Trinkwasserbereich zu einem Anstieg des Wasserpreises von fast 50 % geführt hat, wird die Umsetzung der höchstrichterlichen Entscheidung auch zu höheren Abwasserpreisen im Verbandsgebiet führen. Insgesamt müssen im WAV-Verbandsgebiet nach neuesten Zahlen Altanschließerbeiträge in Höhe von knapp 19 Millionen EUR von Mietern und Neuanschließern getragen werden. Bereits jetzt leiden Mieterinnen und Mieter darunter viele junge Familien und ältere Menschen unter dem hohen Mietpreisdruck des Berliner Umlandes sowie steigenden Betriebskosten. Die CDU Bernau wird sich dafür einsetzen, dass hier das Land seiner sozialen Verpflichtung gerecht wird. Dies ist auch geboten, um die wirtschaftliche Leistungs- und Handlungsfähigkeit des WAV „Panke/Finow“ nicht auf Dauer zu gefährden. Zugleich erwarten die Bernauer Christdemokraten, dass sehr zügig ein verfassungsfestes KAG vorgelegt wird. „Wir brauchen Rechtsklarheit und Rechtssicherheit im kommunalen Abgabenrecht und das auf lange Sicht“, erklärte hierzu der Bernauer CDU-Vorsitzende Daniel Sauer. 

Die Bernauer Christdemokraten begrüßen die zeitnahe Reaktion des Vorstandes des WAV „Panke/Finow“ und gehen davon aus, dass trotz der Komplexität der Rechtslage und der zeitlichen Kürze der Prüfhandlungen die rechtlichen, finanziellen und tatsächlichen Auswirkungen der Entscheidung umfassend bewertet wurden. Jedes andere Agieren könnte treuwidrig sein und wäre für die erklärte Absicht, auch in bereits bestandskräftigen Beitragsverfahren Rückzahlungen vorzusehen, nicht förderlich. „Ich gehe davon aus, dass die Bernauer Vertreter im WAV die Stadtverordneten im Januar umfassend über die tragenden Gründe für diesen Vorstandsbeschluss informieren werden. Das sind wir auch den vielen tausend Haushalten in Bernau und im Verbandsgebiet, die höhere Abwasserpreise auf sich zukommen sehen und deshalb mit Sorge in die Zukunft blicken, schuldig“, stellte Daniel Sauer ergänzend fest.
aktualisiert von Daniel Sauer, 28.12.2015, 15:05 Uhr