Bernauer CDU für Transparenz in der SVV bei der Abstimmung über das Bürgerbegehren – Offener Brief

17.10.2014, 11:28 Uhr

In der gestrigen SVV-Debatte haben die Bernauer Stadtverordneten eine Ergänzung der Geschäftsordnung beschlossen. Die in der Kommunalverfassung aufgeführten Mitwirkungsverbote, bei denen es im Wesentlichen darum geht, wann ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung als befangen anzusehen ist und deshalb nicht an der Beschlussfassung teilnehmen darf, wurden in die Geschäftsordnung aufgenommen. Damit soll unterstrichen werden, dass sich Stadtverordnete bei Abstimmungen an Recht und Gesetz zu halten haben.

Die CDU-Fraktion in der Bernauer Stadtverordnetenversammlung hat diesen Gedanken aufgegriffen und tritt für eine größtmögliche Transparenz bei der am 23. Oktober 2014 anstehenden Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ein. Alle Bernauerinnen und Bernauer sollen wissen, ob die von ihnen gewählten Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung bei der Abstimmung, die im weiteren zu einer Rückzahlung von Alt- und Neuanschließerbeiträgen führen kann, so gestellt sind, wie alle Mieter und Eigenheimbesitzer im Verbandsgebiet oder ob sie einen zusätzlichen wirtschaftlichen Vorteil daraus erlangen können.

Hierzu wendet sich die CDU-Fraktion mit einer Erklärung für Offenheit und Transparenz an die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und die Bernauer Bürger.


aktualisiert von Administrator, 05.11.2014, 19:38 Uhr