CDU-Antrag gegen Vandalismus und Alkohol auf Bernauer Spielplätzen

31.01.2019, 11:35 Uhr

Bisher war der Alkoholkonsum auf den Spielplätzen in Bernau verboten. Das Rathaus schlägt für die heutige Sitzung der Stadtverordneten vor, dieses Verbot ersatzlos aufzuheben. Damit wird für den Bereich der Spielplätze eine Situation geschaffen, die in weiten Teilen der Bevölkerung wenig Akzeptanz findet. Die Botschaft, dass auf Spielplätzen dann ein Alkoholkonsum erlaubt ist, stört das Sicherheitsempfinden der Bevölkerung in eklatanter Weise.

Für die Bernauer Christdemokraten Anlass, um zu handeln. Wir wollen diesem Missstand mit geeigneten rechtlichen und tatsächlichen Maßnahmen entgegentreten. Hierzu können einzelne Spielplatzordnungen bzw. deren Anpassung gehören, der Einsatz von Jugend- und Sozialarbeitern, aber auch regelmäßige Bestreifungen von Ordnungsamt, Polizei und privaten Sicherheitsdiensten oder in Einzelfällen veränderte Schließzeiten. Dies soll in einem Maßnahmenkatalog gebündelt und der SVV zur Bestätigung noch vor der Sommerpause vorgelegt werden. Die zeitliche Dimension ergibt sich aus der erfahrungsgemäß intensiveren Nutzung freizugänglicher Spielplatzflächen in der Sommerzeit.
 
Hierzu erklären die Stadtverordneten Irina Feldmann und Daniel Sauer gemeinsam: „Wenn der Bürgermeister der Auffassung ist, dass die Stadtordnung rechtswidrig ist, besteht Handlungsbedarf. Unbestritten. Diesem Schritt muss aber der nächste folgen, um Vandalismus und ungehemmten Alkoholkonsum auf den Spielplätzen in der Stadt und den Ortsteilen zu verhindern. Das sind wir unseren Kindern schuldig."   
 
Deshalb wird die CDU-SVV-Fraktion heute einen Änderungsantrag in die Debatte einbringen. Der Bürgermeister wird beauftragt einen Katalog von Maßnahmen vorzulegen, mit denen sichergestellt werden kann, dass auf den Spielplätzen in Verantwortung der Stadt Bernau bei Berlin der Alkoholkonsum soweit als irgend möglich rechtlich und tatsächlich unterbunden wird. Dabei ist eine enge Vernetzung der Aktivitäten des Ordnungsamtes, der Jugend- und Sozialarbeit, der örtlichen Polizei und privater Sicherheitsdienste anzustreben. Die sonstigen Eigentümer allgemein zugänglicher Spielplätze zum Beispiel die WOBAU mbH sollen für eine Mitarbeit bei der Umsetzung der Maßnahmen gewonnen werden. Der Maßnahmenkatalog ist unter Beteiligung der Ortsbeiräte und des A4 der Stadtverordnetenversammlung bis zu ihrer Sitzung am 16. Mai 2019 zur Bestätigung vorzulegen.
aktualisiert von Daniel Sauer, 31.01.2019, 11:42 Uhr