Henryk Wichmann für Hubert Handke

Initiative WIR für Bernau

21.02.2014, 09:33 Uhr

"Hubert Handke ist als Bürgermeister von Bernau an Recht und Gesetz unseres Landes gebunden und muss dieses umsetzen. Er ist somit der falsche Adressat für den Protest der „Altanschließer“

Im Land Brandenburg gibt es seit mehr als 20 Jahren Streit um die sogenannten „Altanschließerbeiträge“. In den ersten 10 Jahren nach der Wiedervereinigung waren die Politiker und auch das Innenministerium auf dem Standpunkt, dass Abwasserbeiträger, also Beiträger für die Investitionen der Zweckverbände in den Ausbau und die Modernisierung der Abwasserbeseitigungsleitungen und der Abwasseraufbereitungsanlagen nur von den Grundstückseigentümern zu entrichten seien, die vor der Wiedervereinigung noch nicht an die zentrale Abwasserbeseitigung angeschlossen waren. Alle Grundstückseigentümer, die schon zu DDR-Zeiten angeschlossen waren, also die sogenannten „Altanschließer“, sollten also nicht mit in die Beitragserhebung einbezogen werden. Diese Ungleichbehandlung in der Frage der Erhebung der Abwasserbeiträge empfanden die sogenannten „Neuanschließer“ als ungerecht und griffen diese Praxis vor den Verwaltungsgerichten an. Die Richter gaben ihnen Recht und stellten einen klaren Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung fest und forderten den Gesetzgeber auf, diese Ungleichbehandlung zu beseitigen. Die Richter begründeten dies damit, dass die Beiträge die von den Zweckverbänden erhoben werden, der Mitfinanzierung der gesamten Investitionen in dem Gebiet des Zweckverbandes durch die Grundstückseigentümer dienen und allen Eigentümern gleichermaßen zugute kämen. Dieser lange juristische Streit zwischen den Alt- und Neuanschließern, aber auch zwischen der Gesetzgebung, der Landesregierung und der Justiz führte im Ergebnis dazu, dass erst in den letzten beiden Jahren mit der vollständigen Erfassung und Neuberechnung der gesamten Abwasserbeiträge im Land Brandenburg begonnen werden konnte.

Ich bin mir vollkommen darüber im Klaren, dass dies für viele Betroffene, die jetzt so viele Jahre nach der Wiedervereinigung ihren Beitragsbescheid erhalten haben, nicht nachvollziehbar und auch unverständlich ist. Ich habe mich seit 2009 als Abgeordneter des Landtages Brandenburg intensiv mit dieser Problematik beschäftigt.

Zum einen haben wir im Petitionsausschuss unzählige Petitionen zu diesem Problem auf den Tisch bekommen und zum anderen habe ich als stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses und kommunalpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion das aktuelle Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Kommunalabgabenrechts konstruktiv begleitet. Wir haben dazu mehrere Anhörungen von zahlreichen Experten und Sachverständigen durchgeführt. Am Ende mussten wir fraktionsübergreifend feststellen, dass eine völlige rückwirkende Befreiung der Altanschließer von ihren Abwasserbeiträgen nicht möglich ist. Selbst die Linksfraktion, die viele Jahre in der Opposition noch eine andere Auffassung vertreten hatte, hat sich dieser Erkenntnis angeschlossen.
Daher hat sich die CDU-Fraktion entschlossen vor allem für bessere Rechtschutzmöglichkeiten der Betroffenen zu sorgen. Wir haben mit einem Gesetzentwurf im Landtag die verpflichtende Zulassung von sogenannten „Musterverfahren“ vor den Verwaltungsgerichten verlangt, um den Bürgern kostengünstigere und leichtere Klagemöglichkeiten gegen ihre Zweckverbände und die Beitragsbescheide zu gewähren. Leider hat die Mehrheit im Landtag diesen Gesetzentwurf abgelehnt. Dennoch konnten wir als Opposition dank eines höchstrichterlichen Beschlusses vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erreichen, dass die Einführung einer neuen zeitlichen Obergrenze und Höchstfrist im Kommunalabgabengesetz Brandenburgs für die gegenwärtige und zukünftige Beitragserhebung gilt. Damit ist jetzt für die Bürger endlich einmal im Gesetz klargestellt, dass die Zweckverbände nicht unbegrenzt Zeit für sich in Anspruch nehmen können, ihre Beiträge von den Grundstückseigentümern einzufordern.

Mit dieser Änderung des Kommunalabgabengesetzes im letzten Jahr hat der Landtag Brandenburg jetzt ganz klar geregelt, dass für die „Altanschließer“ spätestens bis Oktober 2015 noch Beitragsbescheide ergehen können und auch für künftige Beiträge eine Erhebung nur bis zu maximal 15 Jahre nach dem Entstehen der Forderung möglich ist. Bisher war dies für die Zweckverbände praktisch bis in alle Ewigkeit möglich. Wir haben im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens im Herbst letzen Jahres eine kürzere zeitliche Obergrenze für die „Altanschließer“ in den Landtag eingebracht, nämlich nur bis zum Ende des Jahres 2014, aber auch diesen Vorschlag haben die beiden Regierungsfraktionen mehrheitlich abgelehnt.
Nun gilt es für alle von den Altanschließerbeiträgen betroffenen Zweckverbände diese beschlossene Rechtslage umzusetzen. Auch in Bernau gibt es bekanntermaßen die „Altanschließerproblematik“ und mit großer Verwunderung und großer Aufmerksamkeit verfolge ich die seit Monaten laufenden Diskussionen in der Stadt. Für mich ist zwar verständlich, dass sich die betroffenen Bürger sehr über den Zeitpunkt und die Höhe ihrer Beitragsbeschiede ärgern, aber dass einige Bürger in der Stadt Bernau nun versuchen, für diese komplizierte und auch schwer verständliche rechtliche Situation allein den Bürgermeister der Stadt Bernau verantwortlich zu machen, kann ich nicht verstehen. Der Bürgermeister einer jeden Stadt in unserem Land Brandenburg ist als gewählter Beamter auf Zeit nicht nur Vertreter seiner Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger, sondern zugleich auch der Chef seiner Stadtverwaltung und damit zu allererst an Recht und Gesetz der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Brandenburg gebunden. Selbst wenn er wollte, könnte er nicht für eine rückwirkende Befreiung der Altanschließer von ihrer gesetzlichen Beitragspflicht sorgen, sondern muss das geltende Recht und Gesetz umsetzen und anwenden. Nur der Gesetzgeber und die Gerichte können in unserem demokratischen Rechtsstaat die Ausgestaltung des geltenden Rechts und Gesetzes ändern und beeinflussen, nicht jedoch eine kommunale Verwaltung, weder in Bernau, noch in Eberswalde, Potsdam oder anderswo.

Insofern ist es zutiefst ungerecht und politisch falsch die Unzufriedenheit über die bestehenden gesetzlichen Regelungen an ihrem Bürgermeister, Hubert Handke, festzumachen. Auch wenn er als Bürgermeister für Sie leichter zu erreichen ist, als der Ministerpräsident, der Innenminister und die gewählten Abgeordneten des Landtages Brandenburg, ist er doch der völlig falsche Adressat des Protestes der Betroffenen.
Hubert Handke hat große Verdienste um die Entwicklung der Stadt Bernau, dafür war und ist er als Bürgermeister gewählt und verantwortlich und daran sollten seine Bürger seine Arbeit messen und bewerten.

Ihr Henryk Wichmann
Mitglied des Landtages Brandenburg
und stellvertretender Vorsitzender des Innenausschusses"

aktualisiert von Administrator, 21.02.2014, 09:36 Uhr