Bernauer CDU für Transparenz in der SVV bei der Abstimmung über das Bürgerbegehren – Offener Brief
In der gestrigen SVV-Debatte haben die Bernauer Stadtverordneten eine Ergänzung der Geschäftsordnung beschlossen. Die in der Kommunalverfassung aufgeführten Mitwirkungsverbote, bei denen es im Wesentlichen darum geht, wann ein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung als befangen anzusehen ist und deshalb nicht an der Beschlussfassung teilnehmen darf, wurden in die Geschäftsordnung aufgenommen. Damit soll unterstrichen werden, dass sich Stadtverordnete bei Abstimmungen an Recht und Gesetz zu halten haben.