Mehr als 140 besorgte Lobetaler und Unterstützer hatten sich Mitte Mai an das Landesumweltamt gewandt und den Verzicht auf ein weiteres Mega-Windrad in unmittelbarer Nähe zum Wohngebiet "An der einsamen Kiefer“ gefordert. Ihre Forderung stützt sich auf vorliegende Gutachten, nach denen die Lärmbelastung und die Schlagschattenwurfdauer schon vor dem Bau eines weiteren mehr als 200 Meter hohen Windrades so hoch sind, dass Grenzwerte überschritten und zusätzliche Gesundheitsbelastungen für die Anwohner zu befürchten sind.
Nun ist es amtlich, die Sorgen sind berechtigt. In der Antwort des Präsidenten des Landesumweltamtes, Dirk Ilgenstein, vom 17. Juni 2019 heißt es: „Im Ergebnis dieser schalltechnischen Untersuchungen für die Gesamtbelastung von sieben Windkraftanlagen wird der zulässige Immissionsrichtwert am Immissionsort Lobetal, An der einsamen Kiefer 19 … in der Nachtzeit durch die berechnete Gesamtbelastung zwar um 0,7 db(A) überschritten. Nach TA Lärm soll jedoch die Genehmigung auch dann nicht versagt werden, wenn der Immissionsrichtwert in Folge vorbelastend wirkender Geräusche um nicht mehr als 1 db(A) überschritten wird, was an diesem Immissionsort der Fall ist.“ Im selben Schreiben wurde auch bestätigt, dass der Schattenwurfgrenzwert an verschiedenen Immissionsorten überschritten wird und deshalb extra Abschalteinrichtungen im Windrad zu verbauen sind.