Dazu muss allerdings die Zuständigkeitsordnung für die ständigen Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung geändert werden, denn nach der obliegt die Entscheidung über den Erlass von Geldforderungen über einem Beitrag von 1000 Euro grundsätzlich dem Hauptausschuss. Unter Bezug auf die sonstigen im Katalog der Geschäfte der laufenden Verwaltung festgelegten Summen schlägt Handke vor die Grenze des Betrages von 1000 auf 5000 Euro anzuheben. "Das dient der Vereinfachung zukünftiger Niederschlagungs- und Erlassentscheidungen", argumentiert er.
Darüber hinaus ist auch ein Beschluss der Stadtverordneten aus dem Jahre 2010 in Teilen aufzuheben. Damals hatten die Bernauer Volksvertreter nämlich bestimmt: "Die Stadtverordnetenversammlung behält sich die Entscheidung über Erlasse von Geldbeträgen ab einer Höhe von über 1000 Euro vor, soweit diese die Beitragserhebung für Erschließungsmaßnahmen der Nelkenstraße betreffen". Das würde der neuen Zuständigkeitsordnung widersprechen. Also muss auch dieser Passus gestrichen werden.
Morgen wird die Bernauer Stadtverordnetenversammlung ihr endgültiges Votum dazu abgeben.